15. Dezember 2015
JAMEDA erneut auf dem Prüfstand vor dem Bundesgerichtshof

Heute fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung der Revision eines Zahnarztes gegen Jameda statt (Az. VI ZR 34/15). Der Arzt begehrt die Entfernung einer schlechten Bewertung seiner Leistungen aus dem Ärztebewertungsportal Jameda, die er nicht für eine Bewertung eines wahren Patienten hält. Jameda führt den Datenschutz ins Feld und meint, dass der Datenschutz eines vielleicht gar nicht existenten Patienten höher wiege als die Achtung der Persönlichkeitsrechte des wahrhaftig betroffenen Arztes. Ein Urteil wird bereits für Januar 2016 erwartet.