« Privatheit ist ein wahres Menschenrecht, denn Fehlbarkeit ist so außerordentlich menschlich »

Daniel Tobias Czeckay
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Werdegang:

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Referendariat beim Landgericht Düsseldorf mit Ausbildung bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle in Köln, Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht, Urheber-, Medien- und Presserecht sowie in der Rechtsabteilung eines führenden deutschen Fernsehsenders.

Seit 2007 Befähigung zum deutschen Richteramt und Gründer der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei CSP Rechtsanwälte in Düsseldorf. Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR). Seit 2010 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Tätigkeiten:

2005 bis 2007 CMS Hasche Sigle
Internationale deutsche Wirtschaftskanzlei, freie Mitarbeit im Bereich
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber-,Medien- und Presserecht

2004    Norton Rose Vieregge
Internationale britische Wirtschaftskanzlei, freie Mitarbeit im Bereich
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber-,Medien- und Presserecht

Vorträge:

„Die Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk“
Bielefeld 2003/04

„Vertragsgestaltung und AGB typische Vertriebsmodelle“
Bielefeld 2003

„Verdeckte Ermittlungen und das Schweigerecht des Beschuldigten“
Düsseldorf 2000

Sprachen: 

Deutsch, Englisch

Tätigkeitsbereiche: 

Medien- und Presserecht
Bild- und Persönlichkeitsrechte
Krisen-PR
Gewerblicher Rechtsschutz
Wettbewerbsrecht
Markenrecht
Brand Rights Management
Vertragsgestaltung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietrecht (Gewerbe- und Wohnraummietrecht)
Grundeigentümerrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Strafrecht