15. November 2012
Filesharing / Tauschbörsen - BGH Urteil vom 15.11.2012: Keine Haftung der Eltern für ihre Kinder bei illegalem Filesharing über Internet-Tauschbörsen
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. November 2012 zur Frage der Haftung von Eltern für ihre minderjährigen Kinder bei illegalem Filesharing zu Gunsten der Eltern entschieden. Eine Haftung der Eltern für ihre Kinder sei ausgeschlossen, wenn die Eltern ihr Kind "über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt."
Die Abmahnanwälte hatten mit ihrer Klage gegen die Eltern auf Zahlung von Schadenersatz und Erstattung der entstandenen Abmahnkosten vor dem höchsten Zivligericht in Deutschland keinen Erfolg. Der Bundesgerichthof hat die noch zu Gunsten der Rechteinhaber ergangenen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage der Musikindustrie abgewiesen. "Nach Ansicht des BGH genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kindes, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern - so der BGH - erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben."
Die zutreffende Argumentation des Bundesgerichtshofs trägt nun endlich den wahren Umständen Rechnung, nämlich dass Kinder heute meist besser mit Computern umgehen können als ihre Eltern. Eltern sind häufig weder technisch noch tatsächlich in der Lage ihre Kinder jederzeit zu beaufsichtigen, wenn sie sich im Internet bewegen.
Es bleibt abzuwarten, ob die nächste Abmahnwelle nunmehr die Kinder selbst betreffen wird; der Bundesgerichtshof wird dann zu entscheiden haben, ob es rechtlich und moralisch zu verantworten ist, Kinder wegen der Teilnahme an einer Tauschbörse mit einem hohen Schuldenberg in ihr Leben starten zu lassen. Nicht selten verlangen Abmahnanwälte wegen illegalem Filesharing mehrere tausend Euro.
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 15.11.2012
BGH I ZR 74/12
OLG Köln 6 U 67/11
LG Köln 28 O 716/10