08. Januar 2014
FILESHARING-URTEIL VOM 08.01.14 | Der BGH bestätigt: Eltern haften nicht für ihre volljährigen Kinder
Nach der Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, hat neben dem Gesetzgeber nun auch der Bundesgerichtshof reagiert und Internetnutzern vor all zu abmahnwütigen Rechtsanwälten weitergehenden Schutz in Aussicht gestellt. Der Bundesgerichtshof stellt in seiner neusten Entscheidung zum Filesharing vom 08. Januar 2014, Az. I ZR 169/12, den Schutz der familiären Verbundenheit in den Mittelpunkt seiner Rechtsprechung. Zur Haftung des Anschlussinhabers für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger führt er aus:
"Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Da der Beklagte nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass sein volljähriger Stiefsohn den Internetanschluss zur rechtswidrigen Teilnahme an Tauschbörsen missbraucht, haftet er auch dann nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen seines Stiefsohnes auf Unterlassung, wenn er ihn nicht oder nicht hinreichend über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen belehrt haben sollte"
Das Urteil ist ein längst überfälliger Beitrag des Bundesgerichtshofs, um den Familienfrieden in zahlreichen deutschen Haushalten wiederherzustellen.
Die gesamte Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs finden Sie hier.