08. Mai 2020
Wie kündige ich einen Managementvertrag am besten sofort?

Viele Schauspieler, Sänger, Influencer und auch Sportler gehen zu Beginn Ihrer Karriere langfristige Managementverträge mit hohen Provisionsansprüchen zu Gunsten des Managements ein. Gerade am Anfang verbinden die meist noch jungen Künstler mit einem eigenen Management die Hoffnung, jetzt an der Seite eines echten Profis beruflich durchstarten zu können.

Was für tolle einflusreiche Menschen dieser Manager alle kennt und was er alles mit einem vor hat! Ehre, Ruhm und auch Geld scheinen mit der Unterschrift auf dem vom Manager vorgelegten Vertragsdokument in greifbare Nähe zu rücken.

Natürlich gibt es nicht wenige seriöse, faire und sehr engagierte Agenturen, genauso wie es auch viele seriöse, faire und engagierte Rechtsanwälte gibt. Nur sie zu finden ist wahrleich nicht ganz einfach. Was tun, wenn man sich mit seiner Unterschrift auf lange Zeit an das falsche Management mit überzogenen Provisionsansprüchen von nicht selten über 20% dauerhaft gebunden hat? Das ist ganz genauso wie mit dem schlechten Anwalt, man kündigt den störenden Vertrag einfach - und lässt sich auf das nächste Abenteuer ein.

So wirds gemacht!

Alle wissen, dass man einen wirklich miserablen Anwalt jederzeit kündigen kann, warum sollte es einem unfairen Management da anders ergehen?!

Regelmäßig werden Managementverträge für eine bestimmte Zeit geschlossen und verlängern sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung um 1, 2 oder 3 Jahre. Im schlechtesten Fall hat man gerade die Frist zur ordentlichen Kündigung verpasst. Aber da hat der Gesetzgeber eine Lösung geschaffen, mit der er es einem Künstler leicht macht sich jederzeit von einem Managementvertrag zu lösen. Hier kommt die bei Künstlern viel zu wenig bekannte Regelung des § 627 BGB ins Spiel.

Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist, ist die Kündigung auch ohen wichtigen Grund zulässig, wenn der zum Dienst verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Diesnte höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.

Die Kündigung nach § 627 BGB ist eine außerordentliche Kündigung, die fristlos oder befristet erfolgen kann (MüKo-BGB § 627 BGB, Rn. 9).Nach ständiger Rechtsprechung findet § 627 BGB  auf die Leistungen eines Künstler -der Sportler-Managements Anwendung.Ebenso unstreitig kann die Kündigungsmöglichkeit nicht durch einseitig vom Management gestellte Vertragsklauseln (sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen oder AGB-Klauseln) ausgeschlossen werden. Das bedeutet, selbst wenn in Ihrem Vertrag eine Klausel enthalten ist, wonach eine Kündigungsmöglichkeit nach § 627 Abs. 1 BGB ausgeschlossen sein soll, ist diese Regelung in den allermeisten Fällen unwirksam!!! Das sollte jeder Künstler wissen.

Was bedeutet die Kündigungsmöglichkeit des § 627 Abs. 1 BGB für Künstler, Sänger, Sportler etc.

Viele Künstler unterliegen dem Irrglauben auf Gedeih und Verderb dem eigenen Management für die Dauer der vereinbarten Vertragszeit ausgeliefert zu sein und scheuen deshalb einen beruflich und wirtschaftlich nicht selten sinnvollen Wechsel oder Ausstieg -  selbst dann wenn das Management sich Provisionen am oberen Rand des Üblichen von mehr als 20% für ihre Tätigkeit versprechen lässt. Künstler müssen wissen, dass Sie entgegen eines weit verbreitete Irrglaubens in einer sehr komfortablen Position sind. Wenn das Management also unverschämt hohe Provisionen verlangt oder durch Untätigkeit glänzt, nur Mut zur Kündigung. Gerne helfen wir bei der Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen! Und keine Angst vor dem Anwalt, jetzt wissen Sie ja, dass sie sowohl zu Anwalt als auch zu Ihrem Management jederzeit sagen können:

YOU´RE FIRED!