CSP RECHTSANWÄLTE DÜSSELDORF - HEY ! ist als Ausdruck der Jugendsprache nicht unterscheidungskräftig
"Hey!" ist als Ausdruck der Jugensprache nicht unterscheidungskräftig und deshalb auch nicht als Marke schutzfähig.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 31/09 vom 14. Januar 2010 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 306 59 490.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2010...

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